Die Grenze der steuerlichen Absetzbarkeit von Werbeartikeln liegt (Stand 2006) bei 35 Euro pro Jahr und Empfänger für Netto-Kaufpreis des Artikels und ggf. Werbeaufdruck und Umverpackung, jedoch ohne eventuelle Versand- und Verpackungskosten. Höherwertige Werbeartikel können daher nicht als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Die Buchhaltung muss Werbeartikel-Empfänger namentlich auflisten, um eine Kontrolle der 35-Euro-Grenze zu ermöglichen. Das entfällt für sehr wertgeringe etwa die oben genannten klassischen Streuartikel (Kugelschreiber etc.). Wie eine Prämie als Zugabe angebotene Werbeartikel sind von der 35-Euro-Grenze nicht betroffen (z. B. Weizenbiergläser-Set im Bierkasten). In anderen Ländern wie z. B. der Schweiz fehlen solche Abzugsgrenzen.